Wir prüfen deine PSAgA


Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz soll die körperliche Unversehrtheit von Berufs- und Freizeitkletterern sicherstellen und muss dementsprechend höchste Anforderungen erfüllen. Für einige Berufsgruppen wie Baumpfleger, Industriekletterer, Gerüstbauer oder auch Dachdecker ist sie das Werkzeug zum Schutze des Lebens und macht die Arbeit in der Höhe erst sicher.

 

Nach der DGUV Regel 112-198 ist jeder Unternehmer verpflichtet Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) - entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen - nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige befähigte Person nach DGUV Grundsatz 312-906 prüfen zu lassen.

 

Aber auch Freizeitkletterer sollten ihr PSAgA regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen, um ihr Hobby noch lange sicher ausüben zu können.

 

In unserer Anlage werden alle Klettermaterialien nach jeder Nutzung geprüft und mindestens einmal im Jahr einer eingehenden Kontrolle durch einen internen Sachkundigen nach DGUV 312-906 unterzogen, damit alle Gäste sicher klettern können.

 

Diesen Service bieten wir ab sofort auch für dich!

 


Als zertifizierte PSA-Prüfstelle übernehmen wir gerne Überprüfung und Dokumentation eurer PSA gegen Absturz.

 

Insbesondere:

  • Seile nach EN 1891 und EN 892
  • Klettergurte nach EN 12277, EN 813, EN 361 und EN 358
  • Kletterhelme nach EN 397, EN 12492 und EN 14052
  • Anschlageinrichtungen nach EN 795
  • Verbindungsmittel mit/ohne Falldämpfer nach EN 355 und EN 354, sowie EN 565, EN 566 und EN 795 B
  • Karabinerhaken nach EN 362 und EN 12275 sowie UIAA
  • Aufstiegs-/Seilklemmen nach EN 567
  • Abseilgeräte nach EN 341
  • Mitlaufende Auffanggeräte/Sicherungen nach EN 353-2, EN 358 und EN 12841

 


 

Wir freuen uns auf deine Anfrage.

 

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